Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


Zahlung:
30 Tage netto nach Lieferdatum oder nach 14 Tagen mit 2 % Skonto. Versand: frei Haus im Nahverkehr, sonst unfrei.

Lieferungsvorbehalt:
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns zu Teillieferungen, zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Beschaffenheit der Ware:
Bei Verkauf nach Muster gelten diese unverbindlich. Die Ware wird maschinenfallend geliefert. Für die Beurteilung der Ware ist nur der Gesamtausfall und nicht etwa die Beschaffenheit einzelner Stücke maßgebend.

Beanstandungen:
Mängelrügen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung anerkannt. Vom Kunden nachträglich bedruckte Ware gilt als ordnungsgemäß abgenommen. Begründete Mängel berechtigen uns – nach unserer Wahl – zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gewährleistung:
Für die Eignung unserer Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung. Der Abnehmer ist daher verpflichtet die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen.

Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen sowie bei Bestellungen mit Druck sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gestattet.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldo forderungen des Kontokorrent) die uns aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen auch unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpfichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sachewert anteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerrufich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpfichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers– insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Remscheid.

Otto Schnaudt GmbH & Co. KG, 42899 Remscheid